Die Ortsgemeinde Geisfeld ist bemüht, ihre Website www.geisfeld.de im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlagen
Für die Barrierefreiheit dieser Website gelten insbesondere folgende Rechtsvorschriften:
- Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (LGGBehM)
- Verordnung über barrierefreie Informationstechnik für das Land Rheinland-Pfalz (BITV RP)
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website: www.geisfeld.de
Bedienhilfen auf unserer Website
Einige Bedienhilfen hängen von Ihrem Endgerät oder Browser ab (z. B. Vergrößerung mit STRG und +).
- Text vergrößern: Sie können mit STRG + + den Text vergrößern, mit STRG + - verkleinern.
- Vorlesen lassen: Die Website ist mit Screenreadern nutzbar. Bilder enthalten alternative Beschreibungen (ALT-Texte), sofern vorhanden.
- Navigation ohne Maus: Die Seite ist per Tastatur bedienbar. Mit Tab navigieren Sie, Enter bestätigt, Pfeiltasten scrollen.
- Brotkrumennavigation: Neben dem Menü können Sie sich auch auf jeder Seite über die sogenannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie befindet sich über dem jeweiligen Inhaltstext der einzelnen Seiten. Mit der Brotkrumennavigation können Sie gegebenenfall zurück auf andere, übergeordnete, Seiten springen.
Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und den Webauftritt an aktuelle technische und rechtliche Standards anzupassen.
Derzeit nicht barrierefreie Inhalte
- Texte in Leichter Sprache sind noch nicht vollständig vorhanden.
- Einige Bilder und Grafiken haben keine oder unvollständige Beschreibungstexte.
- PDF-Dateien (z. B. die Dorfzeitung „Blickpunkt“) sind nicht barrierefrei.
- Teilweise unzureichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund.
- Einige Links sind nicht eindeutig beschriftet.
- Die Reihenfolge der Tastaturnavigation ist nicht in allen Bereichen logisch.
Die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit stellt in einigen Fällen eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Abs. 6 BGG dar. Insbesondere betrifft dies ältere PDF-Dokumente.
Barrieren melden
Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Hinweise und Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Herr Theo Palm
Kirchstr. 21
54413 Geisfeld
Telefon: 0 65 86 – 3 10
Fax: 0 65 86 – 14 11
E-Mail: info@geisfeld.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten oder mit der Rückmeldung unzufrieden sind, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden:
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
Website: www.lb.rlp.de
Stand der Erklärung
- Erstellt am: 03.02.2025
- Letzte Überprüfung: 28.03.2025